Die klassische Kfz Versicherung umfasst drei Versicherungsarten, die einzeln oder in Kombination innerhalb eines Vertrages versichert werden können:
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs in Deutschland ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung die sogenannt Kfz Versicherung oder auch Lkw Versicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer zur Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden verpflichtet, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verwendet wird.
Aufgabe der Kfz Haftpflichtversicherung oder der Lkw Kfz Versicherung ist die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
Versicherungspflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge wie Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Kleinkrafträder, Mopeds, Mofas usw. Vor der Zulassung des Kraftfahrzeugs ist die Kfz Versicherung nachzuweisen.