Die klassische Kfz Versicherung umfasst drei Versicherungsarten, die einzeln oder in Kombination innerhalb eines Vertrages versichert werden können:

  • Kfz Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugversicherung
  • Kfz Unfallversicherung
  • Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs in Deutschland ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung die sogenannt Kfz Versicherung oder auch Lkw Versicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer zur Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden verpflichtet, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verwendet wird.

    Aufgabe der Kfz Haftpflichtversicherung oder der Lkw Kfz Versicherung ist die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs

  • Personen verletzt oder getötet werden
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen
  • Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen
  • Versicherungspflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge wie Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Kleinkrafträder, Mopeds, Mofas usw. Vor der Zulassung des Kraftfahrzeugs ist die Kfz Versicherung nachzuweisen.

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